Unsere Pflegeleistungen im Überblick
Dazu zählen medizinisch notwendige Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen – verordnet durch eine Ärztin oder einen Arzt.
Ja. Eine ärztliche Verordnung (häusliche Krankenpflege) ist notwendig, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Nur ausgebildete und examinierte Pflegekräfte dürfen Behandlungspflege durchführen.
Die Verordnung gilt für einen begrenzten Zeitraum und muss bei Bedarf vom Arzt verlängert werden.
In der Regel ja – sofern die Leistung medizinisch notwendig ist und korrekt verordnet wurde.
© 2026 Habicht-IT. Alle Rechte vorbehalten.